Leistungen


Die Verhaltenstherapie ist neben der Psychoanalyse und der tiefenpsychologischen Therapie eines der von den Krankenkassen anerkannten Psychotherapieverfahren und beruht auf Erkenntnissen darüber, wie problematische Verhaltensmuster und Gefühle entstehen und wie sie verändert werden können. Kognitive Verhaltenstherapie beruht auf Erkenntnissen, wie Gedanken und Annahmen unsere Gefühle und Körperempfindungen beeinflussen.

Nicht die Dinge an sich beunruhigen den Menschen,
sondern seine Sicht der Dinge.

Nicht die Dinge an sich beunruhigen den Menschen, sondern seine Sicht der Dinge.

[Epiktet, griechischer Philosoph]

Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie für die Behandlung von seelischen Störungen ist mehrmals nachgewiesen worden. Die kognitive Verhaltenstherapie beruht auf lerntheoretischen Erkenntnissen darüber, wie man Verhalten erlernt, es verändern oder auch wieder verlernen kann. Mit Verhalten sind hier aber nicht nur Handlungen und somit äußerlich sichtbare Verhaltensweisen gemeint, sondern auch Gedanken, Gefühle und Körperempfindungen einer Person, also die innerlich beteiligten Prozesse.

Basierend auf der Lerntheorie geht die Verhaltenstherapie davon aus, dass bestimmte Muster im Denken, Fühlen und Handeln im Laufe des Lebens erlernt wurden und somit hinderliche und belastende Reiz-Reaktions-Schemata auch wieder aktiv „verlernt“ werden können. Durch die ziel- und handlungsorientierten Methoden der Verhaltenstherapie erwirbt der Patient eine Art Hilfe zur Selbsthilfe.

Sitzungen und Therapiedauer

Die Sitzungen finden meistens einmal in der Woche statt und dauern maximal 50 Minuten. Nach den 4 probatorischen Sitzungen wird je nach Indikation, der Art und Schwere des Problems eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt. Diese probatorischen Sitzungen dienen dem Gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidung ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Am Ende dieser Sitzungen wird ein individueller auf Sie zugeschnittener Therapieplan entwickelt und die weiteren Schritte besprochen. Danach stelle ich einen Antrag auf Psychotherapie. Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie beginnen. Wobei eine Kurzzeittherapie 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen beträgt. Die Therapie kann sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Die Therapiedauer hängt von Ihrer individuellen Situation und vom jeweiligen Krankheitsbild ab. Bitte bringen Sie zu der ersten probatorischen Sitzung und in Folge zu Beginn eines Quartals Ihre Versichertenkarte mit.

Eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung ist die Grundlage

In der Psychotherapie kommt es mir besonders darauf an eine vertrauensvolle und geschützte Arbeitsbeziehung zu Ihnen herzustellen in der Sie sich gut aufgehoben fühlen und in der Sie bereit sind offen über Ihr Anliegen und Ihre Probleme zu berichten.

Behandlungsschwerpunkte

  • Anpassungsstörungen
  • Angststörungen (z.B. Phobien)
  • Affektive Störungen(z.B. Depression, Bipolare Störungen)
  • Zwang (Zwangsgedanken und Zwangshandlungen)
  • Notfall – Krise
  • Allgemeine psychische Probleme, Lebensberatung
  • Trauer
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Tinnitus
  • Stress – Bournout – Mobbing
  • Sucht
  • Essstörungen

Übernahme durch Krankenversicherungen,
Selbstzahler und Beihilfe

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meine Ausbildung.

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Ich freu mich auf Sie!